Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen für Reiseveranstalter. Die beiden vertraglichen Parteien sind der Reisende (Kunde) und WESTERN DISCOVERER TOURS (Reiseveranstalter).
1. Reiseanmeldung
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages mit WESTERN DISCOVERER TOURS an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Reiseanmeldung durch WESTERN DISCOVERER TOURS zustande. Hierzu erfolgt die Zusendung einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Reisebestätigung bspw. per Email. Der Kunde ist an die Reiseanmeldung bis zur Annahme durch WESTERN DISCOVERER TOURS oder längstens für die Dauer von 7 Tagen gebunden. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot gegenüber dem Kunden vor, an das WESTERN DISCOVERER TOURS wiederum für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch eine ausdrückliche Erklärung oder die Überweisung der Anzahlung bestätigt. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch WESTERN DISCOVERER TOURS. Die von WESTERN DISCOVERER TOURS gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittskosten sind nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
2. Inhalt des Reisevertrages
Der Inhalt des Reisevertrages, insbesondere der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen und deren Preise, ergibt sich aus der jeweils maßgeblichen Reiseausschreibung auf der Internetseite von WESTERN DISCOVERER TOURS sowie der Reisebestätigung einschließlich der dort verbindlich aufgeführten Zusatzleistungen. Bild- und Videomaterial, Reisehinweise und Links auf externe Internetseiten haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Preise gelten pro Person, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3. Sicherungsschein und Zahlungen
Um Zahlungen vor Beendigung der Reise vom Kunden zu fordern oder anzunehmen, muss zwischen WESTERN DISCOVERER TOURS als Reiseveranstalter und einem Kundengeldabsicherer ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag bestehen. Dem Kunden wird der Sicherungsschein mit Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise in der Regel zusammen mit der Reisebestätigung bspw. per Email übergeben. Nach Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig und per Banküberweisung zu zahlen. Der Reisepreis inkludiert auch alle auf der Reisebestätigung aufgeführten Zusatzleistungen. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein ordnungsgemäß ausgehändigt wurde und das Rücktrittsrecht seitens WESTERN DISCOVERER TOURS aus dem in Punkt 6 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Buchungen bis zu 28 Tage vor Reiseantritt ist der vollständige Reisepreis sofort fällig. Sofern bei Angeboten abweichende Zahlungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Werden Anzahlung oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen und WESTERN DISCOVERER TOURS ist berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 7 zu belasten.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und von WESTERN DISCOVERER TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reiseantritt gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Reiseleistungen mit Mängeln behaftet sind. WESTERN DISCOVERER TOURS ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderung unverzüglich nach deren Kenntnis bspw. per Email klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Rücktrittskosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, sofern WESTERN DISCOVERER TOURS eine solche Reise anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Mitteilung der Leistungsänderung gegenüber WESTERN DISCOVERER TOURS geltend zu machen. Wenn der Kunde nicht innerhalb dieser gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Leistungsänderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
WESTERN DISCOVERER TOURS kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer oder außergewöhnlicher Umstände die Erfüllung des Reisevertrags verhindert wird. Umstände sind unvermeidbar oder außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. In diesem Fall hat WESTERN DISCOVERER TOURS den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet WESTERN DISCOVERER TOURS unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, die bereits geleisteten Zahlungen des Kunden zurück.
WESTERN DISCOVERER TOURS kann den Reisevertrag wegen besonderer Umstände ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten durch WESTERN DISCOVERER TOURS beruht. Bei einer Kündigung durch WESTERN DISCOVERER TOURS verbleibt der Anspruch auf den Reisepreis bei WESTERN DISCOVERER TOURS. Es muss jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile angerechnet werden, der aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
6. Absagevorbehalt wegen Mindestteilnehmerzahl
WESTERN DISCOVERER TOURS kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reiseantritt die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. WESTERN DISCOVERER TOURS ist verpflichtet, dem Kunden bis spätestens zu diesem Zeitpunkt den Rücktritt bspw. per Email zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise ersichtlich sein, hat WESTERN DISCOVERER TOURS den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zukommen zu lassen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet WESTERN DISCOVERER TOURS unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, die bereits geleisteten Zahlungen des Kunden zurück.
7. Rücktritt durch den Kunden und Rücktrittskosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Der Rücktritt ist gegenüber WESTERN DISCOVERER TOURS schriftlich bspw. per Email zu erklären. Bei Rücktritt oder Nichtantritt des Kunden verliert WESTERN DISCOVERER TOURS den Anspruch auf den Reisepreis, ist aber berechtigt, eine angemessene Entschädigungspauschale (Storno- oder Rücktrittskosten, §651h Abs. 2 BGB) zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von WESTERN DISCOVERER TOURS zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Entschädigungspauschale richtet sich nach dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung:
- 25% des Reisepreises bis zum 28. Tag vor Reiseantritt
- 90% des Reisepreises ab dem 28. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt
Der Reisepreis inkludiert grundsätzlich auch alle auf der Reisebestätigung aufgeführten Zusatzleistungen. Sofern bei Angeboten abweichende Rücktrittsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Dem Kunden bleibt vorbehalten gegenüber WESTERN DISCOVERER TOURS nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. WESTERN DISCOVERER TOURS behält sich ausdrücklich vor, ab dem 75. Tag vor Reiseantritt anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine konkret berechnete, unter Umständen höhere Entschädigung zu fordern. Dieses Vorgehen wird im Einzelfall entschieden und geschieht unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen, die in diesem Fall von WESTERN DISCOVERER TOURS konkret nachzuweisen sind. Ergibt sich infolge eines Rücktritts gegenüber WESTERN DISCOVERER TOURS ein Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen, wird WESTERN DISCOVERER TOURS unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, die entsprechenden Zahlungen dem Kunden erstatten.
Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß §651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie WESTERN DISCOVERER TOURS 14 Tage vor Reiseantritt bspw. per Email zugeht. WESTERN DISCOVERER TOURS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung eines Ersatzteilnehmers werden dem Kunden alle entstehenden Mehrkosten, bspw. für eine Namensänderung des Flugtickets, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person für den Mehraufwand berechnet. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Kunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
8. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden auf Änderung etwaiger Reiseeigenschaften (Umbuchung) nach Vertragsabschluss besteht grundsätzlich nicht. Umbuchungswünsche des Kunden können, Verfügbarkeit vorausgesetzt, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Punkt 7 genannten Bedingungen (Rücktrittskosten) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei geringfügigen Umbuchungswünschen. WESTERN DISCOVERER TOURS behält sich bei Umbuchungen vor, eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person für den Mehraufwand zu berechnen. Sofern bei Angeboten abweichende Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
9. Mangelhaftes Kundenverhalten
Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von WESTERN DISCOVERER TOURS die vertraglich vereinbarte Erbringung der Reiseleistungen ganz oder teilweise verhindert wird, besteht keinerlei Anspruch des Kunden gegenüber WESTERN DISCOVERER TOURS auf vollständige oder anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies umfasst bspw. den Nichtantritt eines Fluges, Nichterscheinen an einem vereinbarten Treffpunkt oder eine Verweigerung der Einreise durch Behörden im Reiseland wegen mangelhafter Angaben auf einem Einreiseformular oder Flugticket. Fallen durch mangelhaftes Verhalten des Kunden zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an, darf WESTERN DISCOVERER TOURS den Ersatz durch den Kunden verlangen.
10. Reisemängel, Abhilfeverlangen, Geltendmachung von Ansprüchen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich an den Reiseleiter vor Ort oder bspw. per Email an WESTERN DISCOVERER TOURS zu übermitteln. WESTERN DISCOVERER TOURS kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder nicht möglich ist. Soweit WESTERN DISCOVERER TOURS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach §651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §651n BGB geltend machen. Möchte ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in §651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach §651l BGB kündigen, hat er WESTERN DISCOVERER TOURS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von WESTERN DISCOVERER TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Ansprüche nach §651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber WESTERN DISCOVERER TOURS schriftlich bspw. per Email geltend zu machen.
11. Haftung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung von WESTERN DISCOVERER TOURS für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Schäden oder Mängel bei Flügen sind durch den Kunden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen und bei Flugverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. WESTERN DISCOVERER TOURS haftet ausschließlich für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich als Bestandteil des Reisevertrages aufgeführt sind. WESTERN DISCOVERER TOURS haftet nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und als solche gekennzeichnet sind sowie für Fremdleistungen, die der Kunde während der Reise eigenständig bezieht. Dies gilt jedoch nicht, wenn für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch WESTERN DISCOVERER TOURS ursächlich war.
12. Einreisebestimmungen
WESTERN DISCOVERER TOURS wird den Kunden über die allgemeinen Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes informieren. Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Der Kunde ist ausdrücklich selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn WESTERN DISCOVERER TOURS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Bereits in der Reiseausschreibung informiert WESTERN DISCOVERER TOURS den Kunden über mögliche Fluggesellschaften für die entsprechende Reise. Die endgültige Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt, sobald bestimmt ist, welches Luftfahrtunternehmen die Beförderung durchführt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Internetseite abrufbar:
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/
14. Außergerichtliche Streitbeilegung
WESTERN DISCOVERER TOURS ist grundsätzlich nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für die Beilegung von Streitigkeiten kann die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung genutzt werden, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss. Die Bereitstellung dieser Plattform erfolgt durch die Europäische Kommission und ist auf folgender Internetseite abrufbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
15. Sonstiges
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von WESTERN DISCOVERER TOURS veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Reisevertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einseitige Änderungen durch WESTERN DISCOVERER TOURS sind jederzeit möglich, solange noch kein Reisevertrag zwischen WESTERN DISCOVERER TOURS und dem Kunden geschlossen wurde.
Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Text- und Bildmaterial, sind untersagt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 19.10.2021